(Stand 31.12.2010, alle Angaben nach bestem Wissen aber ohne Gewähr)
Geltungsbereich | Führerschein |
Binnen Qualifikationsnachweis über Grundkenntnisse, Pflichtführerschein auf einer Reihe von Binnengewässern | VDS-Segelgrundschein |
Binnen Qualifikationsnachweis und Berechtigung zur Regattateilnahme | Sportsegelschein des DSV |
Binnen amtlicher Führerschein und Berechtigung zur Regattateilnahme | Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)* Segel oder/und Motor |
Küste inhaltlich bis ca. 3sm Entfernung, als Pflichtführerschein ohne Begrenzung | Sportbootführerschein See (SBF-See)** |
Küste bis 12sm Entfernung | Sportküstenschifferschein (SKS) Motor oder Segel+Motor |
Küste weltweit bis 30sm Entfernung, zusätzlich Ostsee, Nordsee, schottische und irische See, Bristol-Kanal, Mittelmeer, Schwarzes Meer | Sportseeschifferschein (SSS) Motor oder Segel+Motor |
Hochsee weltweit | Sporthochseeschifferschein (SHS) |
Fett
Kursiv: Nicht amtlich erforderlich, jedoch besonders wichtig als Qualifikationsnachweis für das Segeln auf See (Basiswissen Küstennavigation, Segeln auf seegehenden Yachten, Sicherheit, Charter, Versicherung u.a.)
Übrige: Nicht amtlich erforderlich, jedoch z.T. als Qualifikationsnachweis sowie zur Regattateilnahme im entsprechenden Seegebiet wichtig
Die ehemaligen DSV-Führerscheine (A, BR, BK, C) gibt es seit dem 1.1.2003 nicht mehr, die ausgestellten Führerscheine behalten aber ihre Gültigkeit.
* Für Boote unter 15m Länge, für Boote von 15-25m Länge gibt es weitere Führerscheine. Für den Bodensee sind besondere Führerscheine erforderlich, der SBF-Binnen gilt für einen Urlaubsaufenthalt bis max. 4 Wochen/Jahr.
** Der SBF-See enthält keinen Segelteil. Wer auf See segeln möchte, muss dafür unabhängig von diesem Führerschein eine Segelgrundausbildung absolvieren.