Covid19 - Hygienekonzept Ostsee-Segelschule Hornich ab 29.6.2020

1.    Personen mit Covid 19 – Symptomen dürfen an den Kursen nicht teilnehmen.

2.    Es wird zwischen allen Personen generell ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten.

3.     Falls von amtlicher Seite für den Kurszeitraum verfügt, wird von allen Teilnehmer/innen und dem Personal vor Kursbeginn und ggf. erneut im weiteren Kursverlauf eine Bescheinigung über eine vollständige Covid19-Impfung oder über die Genesung von einer Covid19-Infektion (maximal 6 Monate zurückliegend) vorgelegt ("2G-Regelung"). Falls zulässig, kann ersatzweise ein negativer Covid 19 - Schnelltest nach den dann geltenden behördlichen Anforderungen vorgelegt werden ("3G-Regelung").

4.    Falls von amtlicher Seite für den Kurszeitraum verfügt,ist das Tragen von OP- oder FFP2-Mund-/Nase-Schutzmasken für Teilnehmer/innen und Ausnilder/innen obligatorisch.

5.    Sämtliche Kurse finden unter freiem Himmel statt. Theoriekurse in Schulungsräumen sind nicht geplant.

6.    Begrüßungen, Besprechungen u. ä. in unseren Räumlichkeiten finden nur statt mit maximal 4 Gästen plus 2 Ausbildern/Ausbilderinnen unter Einhaltung der unter 1. und 2. aufgeführten Grundregeln.
Evtl. (geringfügig) größere Gruppen versammeln sich im Freien, ebenfalls unter Einhaltung der genannten Regeln.

7.    Die Schulungs-Kielboote werden mit maximal drei Gästen plus Ausbilder/in belegt.

8.    Ein Kielboot-Kurs umfasst insgesamt maximal 3 Boote (deren Abstand zueinander während des Kurses deutlich größer ist als 1,5 m)

9.    Die Opti-Kindersegeljurse werden mit maximal 6 Kindern durchgeführt.

10.  Die Boote werden nach jedem Kurs gereinigt.

11.  An die Teilnehmer/innen werden Leinen zum ausschließlich persönlichen Gebrauch zum Üben der Knoten ausgegeben, die allgemeinen Schulungsleinen werden nicht benutzt.

12.  Die Toilette / der Waschraum in unseren Räumlichkeiten wird für Kursteilnehmer/innen und Segellehrer/innen gesperrt.
Es stehen die Toiletten / Waschräume des Yachthafens Maasholm zur Verfügung, die nach den behördlichen Vorgaben zur Öffnung der Yachthäfen gereinigt und geöffnet werden.

13.  Hinweise auf erforderliche Abstände und das Tragen von Masken werden vor dem Schulungsraum angebracht; Stühle und Tische werden so gestellt, dass die Abstände bei den wenigen möglichen Zusammenkünften in geschlossenen Räumen (vgl. 3. und 4.) eingehalten werden.

14.  Das Hygienekonzept wird an alle Teilnehmer/innen vor Kursbeginn verschickt und zusätzlich am Eingang zu unseren Räumlichkeiten ausgehängt.

15.  Sollte sich wider Erwarten doch jemand infizieren, liegen Namen, Anschriften, Tel.-Nr.und E-Mail-Adressen sämtlicher möglicher Kontaktpersonen während der Schulung vor.